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Sie möchten jetzt oder später ein PKW in Deutschland verkaufen und suchen einen Käufer der Ihren gebrauchten bezahlt und abholt? PKW Ankaufstellen gibt es in Deutschland reichlich, doch Sie wollen nicht nur den nächsten, sondern auch den Besten? Verkaufen ist dank unserem kostenlosen Service für Sie als Auto-Verkäufer eine Leichtigkeit. Unser Gebrauchtwagen Ankauf beschäftigt sich nicht nur mit jungen und mängelfreien PKW, auch sind wir spezialisiert im Bereich Gebrauchtwagen Export und kaufen somit auch beschädigte PKW für den Export zu Höchstpreisen an. Machen Sie den ersten Schritt, falls Sie einen Wagen in den Export verkaufen möchten. Unser Service beinhaltet die kostenlose Abholung Ihres PKW im gesamten Bundesgebiet.

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Unser PKW Ankauf ist rund um die Uhr mit eigenen Autotransportern in Gera (Stadt) für Sie unterwegs, denn wir warten nur darauf dass Sie ein PKW verkaufen. Bieten Sie uns ihr Fahrzeug an, innerhalb kurzer Zeit unterbreiten wir Ihnen ein Angebot inklusive der bequemen Abholung bei Ihnen zu Hause.

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nützliche Tipps zum Autoverkauf in Gera (Stadt)


Gewährleistungspflicht auch bei privaten Autoverkäufern in Deutschland!


Achten Sie auf den Ausschluss der Gewährleistungspflicht! Wer die gesetzliche Gewährleistung als privater Autoverkäufer in Gera (Stadt) nicht oder nicht wirksam ausschließt, muss bei auftretenden Defekten das verkaufte Auto reparieren, den Kaufpreis mindern oder auch das Geschäft rückabwickeln. Und das alles bis zu zwei Jahre lang.

Im Gegensatz zu Autohändlern räumt das Gesetz bei einem privaten Autoverkauf die Ausschluss-Möglichkeit der Gewährleistungspflicht ein. Wer sein Auto von "Privat zu Privat" verkauft und die Gewährleistungspflicht nicht explizit ausschließt, räumt dem Käufer unwissend zwei Jahre Gewährleistung ein. Auch wenn Sie die Gewährleistungspflicht ausschließen, ist die Formulierung entscheidend. Nicht nur beim Autoverkauf in Gera (Stadt) haben Gerichte eindeutige Urteile gesprochen und entschieden, dass etwa durch die Formulierung: "Es handelt sich um einen Privatverkauf. Die gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen" die Gewährleistung tatsächlich rechtssicher ausgeschlossen ist. Wer aber mehr als ein Auto verkauft und dabei gleich lautende Vertragsmuster verwendet, sollte seinen Gewährleistungsausschluss besonders sorgfältig formulieren.

Wird der Gewährleistungsausschluss mehr als zweimal in einer kurzen Zeitspanne verwendet, könnte es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung (kurz: AGB) handeln. In diesem Fall müsste der Text beim Autoverkauf in Gera (Stadt) den besonders strengen Anforderungen des AGB-Rechts genügen und dürfte eine mögliche Haftung für grobes Verschulden nicht ausschließen. Der Gewährleistungsausschluss sollte daher folgendermaßen formuliert werden: "Es handelt sich um einen Privatverkauf. Die gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen. Nicht ausgeschlossen sind etwaige Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie wegen groben Verschuldens."

Bei der Garantie und beim Umtausch sind Sie als privater Autoverkäufer dagegen nicht verpflichtet diese Leistung anzubieten, da es freiwillige Leistungen bei einem Autoverkauf sind. Wenn Sie also Ihr Auto verkaufen möchten und keine Garantie geben wollen, müssen Sie das im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung nicht ausdrücklich ausschließen.

Wer sein Auto in Gera (Stadt) verkaufen möchte und keine nervigen Gesetzestexte studieren will, um kein flaumiges Gefühl zu haben, weil vielleicht doch ein falsches Wort in eine Klausel geschrieben wurde, sollte sein Auto an einen KFZ-Ankauf in Gera (Stadt) verkaufen. Beim Autoverkauf an einem Gewerbetreibenden vom Fach müssen Sie keine Gewährleistung geben, und brauchen diese auch nicht auszuschließen.

Wir kaufen Ihr Auto in Gera (Stadt) , egal in welchem Zustand. Sollten wir Ihren PKW kaufen, werden wir keinen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer stellen, falls doch mal etwas defekt sein sollte! Verkaufen Sie Ihr Auto in Gera (Stadt) risikofrei und clever zum Höchstpreis!

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Auto Ankauf in vier Schritten in Gera (Stadt)

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